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Gesetzgebung Antidiskriminierung
Mai 2010
Die Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hat zu ihrem dreijährigen Bestehen den Tätigkeitsbericht Drei Jahre LADS - Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht! vorgelegt. Darin findet sich nicht nur ein Rückblick auf das bisherige Wirken der LADS, sondern auch erstmals Statistiken über Diskriminierungsbeschwerden in Berlin.
Der Bericht steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
November 2009
Drei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): eine Zwischenbilanz. Diese umfangreiche und informative Zusammenfassung von Dr. Rainer Nickel findet sich bei der Heinrich Böll Stiftung zum Download als pdf-Datei.
22. Oktober 2009
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) veröffentlicht Standards für qualifizierte Antidiskriminierungsberatung. Das Eckpunktepapier Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. mehr...
Stand August 2007
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist nun auch auch im Internet präsent. Es sind Informationen zur Arbeit der Stelle und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abrufbar.
Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetzgebung in Deutschland - eine Stellungnahme des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) vom 17.8.2007. mehr...
Bundesweit arbeitende unabhängige Antidiskriminierungsbüros/-stellen, Selbstorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen vornehmlich aus der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit haben den Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) in Berlin gegründet.
Berliner Initiativen
Der Senat von Berlin beschloss auf seiner Sitzung am 25. Januar 2005 die Einrichtung einer Leitstelle gegen Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung und der Religion beim Beauftragten des Senats für Integration und Migration. Nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 und der wahlbedingten Umbildung des Senats im Dezember 2006 wurde sie in Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung umbenannt. Die Leitstelle arbeitet eng mit nichtstaatlichen Organisationen und anderen Verwaltungen zusammen. mehr...
Nichtregierungsorganisationen, die in der Antidiskriminierungsarbeit spezialisiert sind:
ADNB - Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin www.adnb.de
ADB Berlin - Antidiskriminierungsbüro www.adb-berlin.org
ADB Sachsen - Antidiskriminierungsbüro www.adb-sachsen.de
BDB - Bund gegen ethnische Diskriminierung in der BRD www.bdb-germany.de
ReachOut - Opferberatung www.reachoutberlin.de
Informationsmaterialien
Infobriefe zur Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien
Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Gleichbehandlung beim Forum gegen Rassismus
Neu: Infobrief Nr. 8 vom Februar 2007 pdf
Infobrief Nr. 7 vom August 2005 pdf
Infobrief Nr. 6 vom März 2005 pdf
Faltblatt: Schutz vor Diskriminierung ist Menschenrecht! Warum wir ein Antidiskriminierungsgesetz brauchen - Interkultureller Rat und Pro Asyl pdf
Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 25 Abs. 1 AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet.
Am 18.8.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz am 14.8.2006 unterzeichnet.
Text des Gesetzes laut Bundesgesetzblatt.
Kurze Historie des Gesetzes:
1. Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung wurde am 10.05.2006 durch das Bundeskabinett gebilligt und dem Bundesrat zugeleitet.
2. Am 15.06.2006 hat die Bundesregierung formell ihren Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
3. Der Bundesrat hat am 16.06.2006 über den Entwurf beraten und eine Stellungnahme abgegeben. pdf
4. Am 20.06.2006 wurde der Gesetzentwurf im Bundestag der ersten Lesung zugeführt.
5. Der Deutsche Bundestag hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 29.06.2006 verabschiedet. Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 29.06.06
6. Am 14.8.2006 unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, am 17.8.2006 erscheint es im Bundesgesetzblatt und tritt am 18.8.2006 in Kraft.
Die Änderungen nach Überarbeitung des Entwurfs durch das Bundesjustizministerium Ende Juni 2006:
1. Verzicht auf ein Verbandsklagerecht durch Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften oder Betriebsräte
Im bisherigen Gesetzentwurf hieß es in Paragraph 23, dass derartige Antidiskriminierungsverbände befugt seien, in gerichtlichen Verhandlungen "als Bevollmächtigte und Beistände Benachteiligter" aufzutreten. Ihre Funktion wird in der Beschlussempfehlung auf die Tätigkeit als "Beistände" reduziert. Das Klagerecht für Betriebsräte und im Unternehmen vertretene Gewerkschaften wurde also drastisch reduziert. Auch künftig können weder der Betriebsrat noch die Gewerkschaft den Schadensersatz des Benachteiligten gerichtlich geltend machen. Die Verbände können also auch nicht gegen den Willen der Betroffenen, wie es bislang vorgesehen war, klagen. Nach bereits geltendem Betriebsverfassungsgesetz können sie allenfalls bei groben Verstößen den Arbeitgeber auf Unterlassung der ungleichen Behandlung des Arbeitnehmers verklagen.
2. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird von drei auf zwei Monate verkürzt.
3. Vermietung von Wohnraum
Es heißt: Eine unterschiedliche Behandlung von Wohnungssuchenden "ist" im Hinblick auf die "Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig". Vermieter von bis zu 50 Wohnungen werden von diesem "zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot" ausgenommen. Private Vermieter dürfen also weiterhin eigenverantwortlich entscheiden, wem sie ihre Immobilie anvertrauen.
4. Katalog der Diskriminierungstatbestände im Zivilrecht
Die EU-Verordnung gibt nur die Kriterien Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht verpflichtend vor. Im deutschen Entwurf fanden sich zusätzlich die Merkmale Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität. Der Begriff "Weltanschauung" wurde wieder gestrichen. Als Begründung heißt es, ansonsten könnten "zum Beispiel Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts" versuchen, gegen zivilrechtliche Benachteiligungen zu klagen.
5. Beweislastregel und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
EU-Vorgaben verlangen, dass Betroffene die Diskriminierung nur glaubhaft machen, nicht aber beweisen müssen, um dagegen klagen zu können. Der angebliche Täter muss dann beweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Diese Art der Beweislastumkehr war ursprünglich vorgesehen. Nach der Korrektur im Gesetz ist von Glaubhaftmachen aber nicht mehr die Rede. Stattdessen bestand die Union auf der Formulierung: Das angebliche Opfer müsse "Indizien beweisen", die eine Diskriminierung "vermuten lassen". Der Bereich des Kündigungsschutzes wird vom AGG ausgenommen. Wirksam ausgesprochene Kündigungen können also keine Klagen wegen vermeintlicher Diskriminierung nach sich ziehen.
Weitere Links bzw. Dokumente:
AGG bei Wikipedia Ausführlichere Informationen zum AGD sind hier auch verlinkt.
Pressemitteilung ADNB vom 17.8.06 doc
Stellungnahme des Deutschen Menschenrechtsinstitutes pdf
Stellungnahme der unabhängigen Antidiskriminierungsbüros pdf
Stellungnahme vom Deutscher Juristinnenbund e.V. zum Entwurf als pdf
Henning Wüst (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Antidiskriminierungsgesetz ADG gescheitert im September 2005
Bereits 1998 hatten die damaligen Regierungsparteien SPD und Bündnis90/Grüne vereinbart, ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen. Grundlage bilden vier Richtlinien der Europäischen Union, die seit 2000 in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen. Der im Dezember 2004 vorgelegte Entwurf stand von Anbeginn unter massivem Beschuss jener politischen Kräfte, denen es bereits vor zwei Jahren gelungen war, eine entsprechende Vorlage zu Fall zu bringen. Neben grundsätzlicher Zustimmung gab es auch kritische Hinweise aus den Reihen von Verbänden, Vereinen und Netzwerken. Am 8. Juli 2005 stoppt der Bundesrat das Gesetz, am 5. September 2005 vertagte der Vermittlungsausschuss den Entwurf, der damit gestoppt wurde. Eine Zusammenfassung (pdf) von ARiC Berlin
Die EU-Richtlinien:
2000/43/EG vom 29. Juni 2000 pdf
2000/78/EG vom 27. November 2000 pdf
2002/73/EG vom 23. September 2002 pdf
2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 pdf
Der Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes, 15. Dezember 2004 pdf
Eine Auswahl von Stellungnahmen zum Entwurf
FDP pdf
BDA - Präsident pdf
BDA -Bundesvereinigung pdf
CDU/CSU pdf
ADNB - Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin pdf
Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros in NRW pdf
Deutsches Institut für Menschenrechte pdf
DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag pdf
IBKA - Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten pdf
BJU - Bundesverband Junger Unternehmer pdf
Deutscher Führungskräfte Verband pdf
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand pdf
BDB - Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik pdf
Bündnis 90/Die Grünen pdf
Büro gegen Altersdiskriminierung pdf
Sozialverband Deutschland VdK pdf
SoVD - Sozialverband Deutschland pdf
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen pdf
BeB - Bundesverband evangelische Behindertenhilfe pdf
ZDH - Zentralverband des Deutschen Handwerks pdf
Global Afrikan Congress pdf
nach der 1. Lesung im Deutschen Bundestag, 21. Januar 2005
Aus dem stenografischen Bericht der 152. Sitzung des Deutschen Bundestages 21. Januar 2005 pdf
DGB pdf
IG Metall pdf
Volkssolidarität pdf
Lesben- und Schwulenverband pdf
BGA - Bundesverband des deutschen Groß- und Außenhandels pdf
Netzwerk pdf
Hamburger Bundesratsinitiative pdf
Antrag Baden-Württemberg pdf
Entschließung des Bundesrats pdf
Deutscher Anwaltverein pdf
Juristinnenbund pdf
Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros in NRW, 23.2. pdf
Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros in NRW, 7.3. pdf
ADNB - Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin mehr
Netz gegen Rassismus pdf
Türkische Gemeinde in Deutschland/ADNB pdf
Institut für Menschenrechte pdf
CDU/CSU-Bundestagsfraktion pdf
Kirchenbeauftragter pdf
nach Anhörung im Familienausschuss, 7. März 2005
Infopapier des BMJ pdf
CDU/CSU-Fraktion 15.3. pdf
FDP mehr
FDP pdf
SPD pdf
ADNB - Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin doc
Forum gegen Rassismus pdf
BACDJ Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratische Juristen pdf
AG 60 plus pdf
Antwort auf kleine Anfrage pdf
nach dem Job-Gipfel, 17. März 2005
DGB-Bundesvorstand (mit Synopse der Paragrafen) pdf
SPD pdf
CDU/CSU pdf
Bundesrechtsanwaltskammer pdf
Pro Asyl mehr
Forum Menschenrechte pdf
GdW pdf
Türkische Gemeinde in Deutschland/ADNB pdf
Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros in NRW pdf
Horizont Personalberatung mehr
DGB Bildungswerk mehr
nach der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag, 17. Juni 2005
Die Debatte im Deutschen Bundestag pdf
ADNB - Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin pdf
Informationsmaterialien
Infobriefe zur Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien
Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Gleichbehandlung beim Forum gegen Rassismus
Infobrief Nr. 7 vom August 2005 pdf
Infobrief Nr. 6 vom März 2005 pdf
Weitere Ausgaben unter www.integrationsbeauftragte.de
Schutz vor Diskriminierung ist Menschenrecht! Warum wir ein Antidiskriminierungsgesetz brauchen -
Faltblatt des Interkulturellen Rates und Pro Asyl pdf
Europäische Informationen
Internetseite zur Kampagne der Europäischen Kommission "Für Vielfalt - gegen Diskriminierung" mehr...